Der Bundestag hat ab 2. November neue Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus vorgestellt, das bringt jedoch große Nachteile für die Gastronomie. Die Sperrstunde lag hier zwischen 23 und 5 Uhr. Viele Restaurants und Gaststätten entwickelten Hygienekonzepte und hielten sich an die Verordnung der Kontaktverfolgung. Zuvor wurde ein Tischabstand von 1,50 m vorgeschrieben, sowie die maximale Personenanzahl in einen geschlossenen Raum mit 150 Personen festgelegt.

Nun kam es aber zu neuen Verschärfungen: die Gastronomie muss schließen!

Um den Betrieb am Laufen zu halten sind die Lieferung und Abholung für den Verzehr Zuhause erlaubt, jedoch müssen alle geöffneten Betriebe ein Hygienekonzept vorweisen können. Diese Regelungen sollen vorerst bis Ende November laufen.

Eine Ausnahme sind dabei jedoch Kantinen und Mensen, welche weiter geöffnet bleiben können.

Die Dehoga sieht vor, rechtliche Schritte gegen die Einschränkungen vorzunehmen.

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