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🚨 BMF-Referentenentwurf geleakt: Kassenpflicht ab 2027 und drakonische Strafen

Das Bundesfinanzministerium macht Ernst im Kampf gegen Steuerhinterziehung. Ein aktueller Gesetzesentwurf sieht die Abschaffung offener Ladenkassen ab 2027 vor.

Das Bundesfinanzministerium macht Ernst im Kampf gegen Steuerhinterziehung. Ein aktueller Gesetzesentwurf sieht die Abschaffung offener Ladenkassen für größere Betriebe sowie massive strafrechtliche Verschärfungen vor. Wer Kassen manipuliert – oder dabei hilft –, riskiert künftig bis zu 5 Jahre Haft.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) plant mit dem "Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts" den wohl härtesten Einschnitt in die deutsche Kassenführung seit Jahren. Betroffene Unternehmer und steuerliche Berater müssen sich auf radikale Änderungen einstellen.

Die originalen Dokumente und politischen Hintergründe zu diesem Vorhaben wurden zuerst auf dem Nachrichtenportal Politico veröffentlicht.

Die wichtigsten Kernpunkte des Entwurfs im Überblick:

1. Das Aus für die offene Ladenkasse ab 2027: Unternehmer (Gewerbe, Freiberufler, Landwirte) mit einem Gesamtumsatz von über 100.000 Euro im Kalenderjahr werden ab dem 1. Januar 2027 verpflichtet, ein elektronisches Kassensystem mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) zu nutzen.
2. Abschied vom Papierbeleg: Die Bonpflicht wird digitalisiert. Ab 2027 gilt eine Papier-Bagatellgrenze von 30 Euro, ab 2029 wird die rein digitale Belegbereitstellung (z. B. via QR-Code) gesetzlicher Standard.
3. Neuer Straftatbestand (§ 374a AO-E): Der bloße Einsatz, das Bewerben oder der Vertrieb von Kassen-Manipulationssoftware wird eine eigenständige Steuerstraftat. Strafmaß: Bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
4. Fahrverbote als Nebenstrafe: Gerichte können Kassenmanipulatoren und Steuerhinterziehern künftig zusätzlich den Führerschein für bis zu ein Jahr entziehen.
5. Haftungsfalle für Steuerberater: Wer Mandanten wissentlich Kassenlösungen mit Manipulationsfunktionen empfiehlt oder vermittelt, haftet als Täter nach dem neuen Strafparagrafen mit. Bei Verurteilung droht der Verlust der Berufszulassung durch den Eintrag ins Gewerbezentralregister.
6. Neue Meldepflicht ab 2028: Läuft das Sicherheitszertifikat einer TSE ab (in der Regel nach 5 Jahren) oder wird die TSE getauscht, muss dieser Wechsel innerhalb eines Monats elektronisch an das Finanzamt gemeldet werden – eine Pflicht, die es stand heute so nicht gibt.

Originaldokument & Quellen

Lesen Sie den gesamten Original-Bericht und die rechtlichen Hintergründe hier nach:

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