Zum Hauptinhalt springen
Zurück zur Startseite

E-Rechnung wird Pflicht: Nächstes Jahr für Betriebe ab 800.000 Euro Umsatz

Die Schonfrist endet: Ab dem kommenden Jahr müssen Betriebe mit mehr als 800.000 Euro Jahresumsatz B2B-Rechnungen zwingend als E-Rechnung (z.B. ZUGFeRD) versenden. Kann Ihre Kasse das?

Die Digitalisierung der Buchhaltung erreicht den nächsten Meilenstein. Ab dem kommenden Jahr (2027) wird der Versand der E-Rechnung für alle Betriebe mit einem Jahresumsatz von über 800.000 Euro im B2B-Bereich (Geschäftskunden) zur absoluten Pflicht.

Das bedeutet: Normale PDF-Rechnungen per E-Mail oder klassische Papierrechnungen werden vom Finanzamt nicht mehr als ordnungsgemäße Rechnung anerkannt. B2B-Rechnungen müssen in einem strukturierten, maschinenlesbaren elektronischen Format (wie ZUGFeRD oder XRechnung) erstellt und übermittelt werden.

**Was bedeutet das für Ihr Kassensystem?**
Ihre Kasse muss zwingend in der Lage sein, E-Rechnungen auf Knopfdruck zu erzeugen! Wenn Sie Geschäftskunden bewirten oder im Großhandel/B2B-Umfeld tätig sind und Rechnungen direkt an der Kasse ausstellen, reicht ein einfacher Bewirtungsbeleg oder ein Bon-Druck nicht mehr aus.

Prüfen Sie jetzt, ob Ihr aktuelles Kassensystem E-Rechnungs-fähig ist. Wenn Sie veraltete Software nutzen, riskieren Sie ab dem kommenden Jahr Abmahnungen und Probleme bei der Umsatzsteuervoranmeldung Ihrer Kunden.

**Wir sind vorbereitet!**
Unsere modernen HeyTec Touchkassen und die aktuellen Software-Versionen (z.B. das LaCash Update) sind bereits heute perfekt auf diese neue Gesetzgebung vorbereitet. ZUGFeRD-Rechnungen können direkt aus dem System generiert und per Mail an Ihre Firmenkunden gesendet werden.

Sprechen Sie uns an – wir analysieren Ihr System und rüsten es rechtzeitig und unkompliziert auf!