Betriebsprüfungen 2017
Kanzlei Hubl & Partner informiert
Beispiel elektronische Rechnungen: Vorsicht ist geboten, wenn Einzelhändler per Mail erhaltene Rechnungen in Empfang nehmen. Dann unterliegen sie strengen Formvorschriften gegenüber dem Fiskus. ,, Werden diese nicht eingehalten, kann der Betriebsprüfer die geamte Buchführung verwerfen und die Einnahmen bis zu zehn Prozent höher schätzen, als in der Steuererklärung angegeben“, warnt Oliver Hubl, Partner der Kanzlei Hubl & Partner in Alfter bei Bonn. So sind die Dateien in einem manipulationssicheren Format zu archivieren.Word-Dateien fallen genauso wenig darunter wie PDF-Formate. ,,Mit einem Dokumentenmanagementsystem sind die Firmen auf der sicheren Seite“., weiß Hubl. Zum anderen besteht der Fiskus auf einem bestimmten Verfahren, wenn papierrechnungen digitalisiert werden. Beim sogenannten ersetzenden Scannen will der Fiskus den gesamten Prozess nachvollziehen können. Das bedeutet: Der Unternehmen muss jeden Arbeitsschritt dokumentieren. Festzuhalten ist beispielsweise, wer im Betrieb zum Einscannen berechtigt ist, wer die Daten später überprüft und wie das Dokument archiviert wird.
Quelle: handelsjournal 02.2018
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